Schneefanganlagen dienen dazu, in der Winterperiode abrutschende Schneemassen aufzuhalten und damit Gehwege bzw. Personen zu schützen. Diese sind im öffentlichen Bereich verpflichtend einzusetzen um Schäden an Dritten vorzubeugen. Sie lassen sich im Steildachbereich auch problemlos bei den meisten Deckungsarten nachrüsten.

Als Eigentümer ist es wichtig zu wissen, das man im Rahmen seiner Verkehrssicherungspflicht diese verbaut haben sollte, auch um den vorhandenen Versicherungsschutz zu wahren.

Wir beraten Sie hierzu gerne und unterbreiten ihnen Lösungsvorschläge.

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